Hinweise zur Batterieentsorgung

Hinweis zur Batterieverordnung / Elektrogesetz:

Beim Verkauf von Geräten die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir
verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind für die
ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher
gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der
Verkaufsstelle, im örtlichen Handel oder in kommunalen Sammelstellen
unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch (ausreichend frankiert)
an uns zurücksenden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Batterien bei der Abgabe
vollständig entladen sind und gegen Kurzschluss gesichert werden
(z.B. durch Abkleben der Pole mit Klebestreifen).

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit diesem oder einem ähnlichen
Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnen-symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:

Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
Pb = Batterie/Akku enthält Blei
Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber

Informationen zum Elektrogesetz:

Das neue Elektrogesetz [ElektroG] regelt in Deutschland die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Deutlich stärker als bisher sind die Hersteller, Importeure (und u.U. auch Wiederverkäufer) solcher Produkte verantwortlich für den gesamten Lebens-zyklus der von ihnen produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte. Sie müssen diese sowohl von gewerblichen, als auch (über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) von privatenKunden, auf eigene Kosten zurücknehmen bzw. entsorgen lassen. Über nachzu-
weisende Sicherheitsleistungen soll zukünftig vermieden werden, dass nach der Insolvenz eines Herstellers oder Importeurs der Staat für die Entsorgung der bis dahin verkauften Geräte aufkommen muss. Zusätzlich beschränkt das Elektrogesetz den Anteil bestimmter gefährlicher Stoffe, wie beispielsweise Blei oder Quecksilber, in neu konzipierten und produzierten Geräten.

Insgesamt verfolgt das Elektrogesetz drei zentrale Ziele:
1. Vermeidung von Elektro- und Elektronikschrott
2. Reduzierung von Abfallmengen durch Wiederverwendung
und Sammel-/Verwertungsquoten
3. Verringerung des Schadstoffgehalts in Elektro- und Elektronikgeräten

In Deutschland wurden die verschiedenen EU-Direktiven zu WEEE und RohS im "Gesetz
über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG]" verankert. Im Januar 2005 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es passierte im Februar 2005 den Bundesrat. Erste Teile (vor allem zur Einrichtung und Beleihung der Gemeinsamen Stelle) traten am 24. März 2005 in Kraft. Weitere Teile (insbesondere zur Verwertung) gelten seit dem 13. August 2005. Bis Ende 2006 gelten alle Teile des Elektrogesetzes in Deutschland.

Der Konsument darf alle seit dem 13. August 2005 gekauften und vom Elektrogesetz
abgedeckten Elektro- und Elektronikgeräte ab dem 24. März 2006 kostenlos beim
nächstgelegenen öffentlich-rechtlichen Entsorger abgeben. Durch die Registrierung
und Inanspruchnahme der Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer soll eine
zusätzliche, indirekte finanzielle Belastung (z.B. über erhöhte Gerätepreise oder
die kommunalen Abfallgebühren) vermieden werden.

Die Geräte sind mit folgendem Symbol in Form einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.